Gast |
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Bergführer |
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Tourenziel / Kursinhalt |
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Datum |
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Besonderes |
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Treffpunkt (Ort und Zeit) |
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Anreise |
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Art der Tour/des Kurses |
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Anforderungen |
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Ausrüstung |
gemäss separater Ausrüstungsliste |
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Mietmaterial |
für Fr./Tag |
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Unterkunft |
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Reservation durch |
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Führerhonorar |
pauschal Fr. pro Tag Fr. Minimales Tageshonorar Fr. 580.- exkl. Ersatz Nebenkosten Art. 12ff. |
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Spesen zu Lasten des Gastes gem. AVB: Kosten für Reise, Übernachtung und Verpflegung |
werden vom Gast direkt bezahlt werden vom Bergführer bezahlt und dem Gast in Rechnung gestellt Besonderes |
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Zahlung |
bar, nach der Tour/dem Kurs mit Einzahlungsschein, innert 10 Tagen nach der Tour/dem Kurs Anzahlung Fr. vor der Tour/dem Kurs, Rest innert 10 Tagen danach |
Für den Fall der Absage gilt Art. 12 AVB, insbesondere Art. 12.3 AVB betreffend die Pflicht zur Bezahlung der Annullationskosten im Falle einer Absage des Gastes: 60 - 31 Tage vor Beginn der Tour/dem Kurs 25% der Honorare, 30 - 11 Tage vor Beginn 50% ,10 - 0 Tage vor Beginn 100%.
Versicherung
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Der Bergführer hat eine Berufshaftpflichtversicherung gemäss AVB Art. 5.1. Der Gast muss eine Kranken-/Unfallversicherung haben, eine Annullationskostenversicherung wird empfohlen |
Sicherheit
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Der Bergführer kann keine absolute Sicherheit vor den objektiven Gefahren im Gebirge garantieren. Der Gast nimmt das naturgegebene Restrisiko des Bergsteigens in Kauf, welches trotz sorgfältiger und umsichtiger Führung verbleibt. Der Gast muss im Rahmen seiner Eigenverantwortung zur möglichst sicheren Durchführung der Tour die Anweisungen des Bergführers befolgen und ihm allfällige Bedenken sowie physische und/oder psychische Probleme rechtzeitig mitteilen. |